Hühnerhaltung im Garten — Was ist erlaubt und worauf muss ich unbedingt achten
Immer mehr Menschen begeistern sich für Hühner und möchten ihren Garten in ein Hühnerparadies verwandeln.
Und so stellt sich die Frage: Darf ich denn überhaupt Hühner im eigenen Garten halten und was muss ich Rechtliches beachten?
Darf ich Hühner im Garten halten?
Ja, grundsätzlich ist es erlaubt, Hühner im eigenen Garten zu halten. Dennoch solltest du sicherheitshalber bei der städtischen Gemeinde nachfragen, ob Hühnerhaltung in deinem Gebiet erlaubt ist und welche gesetzlichen Vorgaben es diesbezüglich gibt.
Um eventuell aufkommende Streitigkeiten in der Nachbarschaft zu vermeiden, solltest du bereits vorab das Gespräch mit deinen Nachbarn suchen.
Rechtliches zum Hühnerstall
Nach der Baunutzungsverordnung gilt: Wer maximal sieben Hennen und einen Hahn im Garten halten möchte, benötigt dafür selbst in einem reinen Wohngebiet keine speziellen Genehmigungen, da Hühner genauso wie Kaninchen und Meerschweinchen zu den „Kleintieren“ gezählt werden.
Möchte man jedoch einen festen Hühnerstall auf seinem Grundstück errichten, müssen die Vorgaben des öffentlichen Baurechts eingehalten werden. Da dies Ländersache ist, solltest du dich am besten im Vorfeld mit dem Bauamt vor Ort auseinandersetzen.
Einfacher ist es, einen mobilen Stall zu nutzen. Diese leicht versetzbaren Hühnerställe benötigen keine speziellen Baugenehmigungen und eigenen sich insbesondere für den heimischen Garten und wenn nur wenige Hühner gehalten werden sollen.
In der Nutztierhaltungsverordnung kannst du darüber hinaus nachlesen, welche Mindestanforderungen du bei eigener Hühnerhaltung erfüllen musst.
Als Faustregel gilt:
- Für Zwerghühner sollte im Stall mit jeweils 0,3 qm Platz pro Huhn gerechnet werden, größere Rassen benötigen sogar 0,4 qm.
- Im Freilauf sollte einem Huhn einer kleinen Rasse 5 – 8 qm zur Verfügung stehen.
Wichtig: Hühner sollten nie alleine gehalten werden. Sie fühlen sich in einer Gruppe immer am wohlsten.
In unserem Blogbeitrag erfährst du, welche Rasse zu dir passen könnte!
Hühnerhaltung ist meldepflichtig
Außerdem muss jedes gehaltene Huhn beim zuständigen Veterinäramt angemeldet werden. Das gilt übrigens auch für alle andere Geflügelarten wie Enten, Gänse oder Wachteln.
Darüber hinaus schreibt das Tierseuchengesetz vor, dass deine Hühnerhaltung auch der Tierseuchenkasse gemeldet werden muss.
Pflichtimpfungen
In Deutschland besteht eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Geflügelpest (auch Geflügelgrippe und „Newcastle-Krankheit“ genannt).
Sie gilt sowohl für private (bereits ab dem ersten Huhn) als auch für gewerbliche Hühnerhalter als Pflichtimpfung und ist in der „Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ geregelt.
Die 2-malige Grundimmunisierung erfolgt mit einem Lebendimpfstoff im Abstand von 4-6 Wochen. Weitere 4-6 Wochen danach erfolgt eine Injektion mit einem Totimpfstoff.
Anschließender Impfintervall: 1x jährlich als Injektion oder alle 12 Wochen als Trinkwasserimpfung.
Wichtig: Nach der erfolgten Impfung bekommst du von deinem Tierarzt eine Bescheinigung, die sorgfältig aufgehoben werden sollte.
Werden die Tiere nicht geimpft, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet. Die Veterinärämter kontrollieren stichprobenartig den Impfstatus der Hühner.
Darüber hinaus gibt es noch sinnvolle freiwillige Impfungen. Welche das genau sind, erfährst du hier.
Gut zu wissen als Hobbyhalter:
Auch als Hobbyhalter ist man nach der Geflügelpest-Verordnung dazu verpflichtet, den Tierarzt und das Veterinäramt zu informieren, sofern innerhalb von 24 Stunden mindestens 3 Hühner versterben.
Denn in diesen Fällen muss der Tierarzt die Geflügelpest ausschließen.
Außerdem gibt es noch die Hühner-Salmonellen-Verordnung, die eigentlich nur für große Hühnerhaltungen relevant ist. Je nach Veterinäramt kann jedoch auch eine Salmonellenimpfung für Hobbyhaltungen gefordert werden.
Wenn das Huhn krank ist
Nach der „Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind” (Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung) ist jeder Hühnerhalter dazu verpflichtet, den Erwerb und die Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu dokumentieren.
Dazu gehören:
- vom Tierarzt abgegebene Arzneimittel (vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Abgabe- und Anwendungsbeleg)
- Arzneimittel auf Verschreibung (Original der Verschreibung)
- sonstige Arzneimittel (Rechnungen, Lieferscheine, etc.)
Die Nachweise über den Erwerb und die Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln sind fünf Jahre aufzubewahren und auch Eigenbehandlungen sind vollständig zu dokumentieren.
Aber keine Sorge, dein Tierarzt wird dich hierüber ausgiebig informieren.
Ausgewählt:
0
Gesamtpreis:
0,00 €
Kommentarbereich
Weitere Beiträge